Rechtsanwalt
Ernest C. Pirkl
 
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Arbeitsrecht: Vorsicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Kündigungen und bei Aufhebungsverträgen

Für die Rechtsberatung ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass diese bereits im Vorfeld sowohl für die Arbeitgeberseite als auch für die Arbeitnehmerseite ratsam ist: nur so entwickelt sich ein Verständnis für die Sicht der anderen Partei und beide Seiten können die Sach- und Rechtslage richtig einschätzen (z.B. die Personalkosten als Insolvenzrisiko für den Arbeitgeber einerseits, der Entzug der Existenzgrundlage für den Arbeitnehmer durch die Kündigung des Arbeitgebers andererseits). Dadurch können Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.                                                                 Artikel weiter lesen...                                              

Insolvenzrecht: Die Möglichkeit zum „fresh start“

Dieser Begriff aus den USA wurde im März 2012 wieder in Berlin von unserer Bundesjustizministerin in einem Vortrag vor Insolvenzrechtlern verwendet, um auch die Wirkung der deutschen Insolvenzordnung für den Bürger zu verdeutlichen.

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