Arbeitsrecht:
Vorsicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Kündigungen
und bei Aufhebungsverträgen
Für
die Rechtsberatung ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass diese
bereits im Vorfeld sowohl für die Arbeitgeberseite als auch für
die Arbeitnehmerseite ratsam ist: nur so entwickelt sich ein Verständnis
für die Sicht der anderen Partei und beide Seiten können die
Sach- und Rechtslage richtig einschätzen (z.B. die Personalkosten
als Insolvenzrisiko für den Arbeitgeber einerseits, der Entzug
der Existenzgrundlage für den Arbeitnehmer durch die Kündigung
des Arbeitgebers andererseits). Dadurch können Rechtsstreitigkeiten
vermieden werden. Artikel
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Insolvenzrecht: Die Möglichkeit zum fresh start
Dieser Begriff
aus den USA wurde im März 2012 wieder in Berlin von unserer Bundesjustizministerin
in einem Vortrag vor Insolvenzrechtlern verwendet, um auch die Wirkung
der deutschen Insolvenzordnung für den Bürger zu verdeutlichen.
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