Rechtsanwalt
Ernest C. Pirkl
 
Fachanwalt für Insolvenzrecht
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    Arbeitsrecht         
             
   

umfasst unter anderem die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere Kündigungsschutzprozessen. Folgende Tätigkeitsschwerpunkte bestehen:

  • arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei dem erstmaligen Abschluss von Arbeitsverträgen (z.B. befristete Verträge), der Inhaltsänderung (z.B. Versetzung) oder der Beendigung (z.B. Kündigung, Aufhebungsvertrag) von Arbeitsverhältnissen

  • Kündigungsschutzklagen

  • Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten (z.B. bei Mitbestimmungsfragen)

  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Betriebsübergängen (z.B. sog. Erwerbermodell, Widerspruchsrechte von Arbeitnehmern, Haftung des alten oder neuen Arbeitgebers für Löhne und Gehälter)

  • Lohn- und Gehaltsfragen

  • Siehe auch Aktuelles 

Die hohe Qualität der Beratung, der Zuschnitt auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten wird durch die langjährige Erfahrung sowie die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen garantiert. Dies wird von der Rechtsanwaltskammer überwacht.