umfasst
unter anderem die außergerichtliche und gerichtliche Beratung
und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere
Kündigungsschutzprozessen. Folgende Tätigkeitsschwerpunkte
bestehen:
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arbeitsrechtliche
Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei dem erstmaligen
Abschluss von Arbeitsverträgen (z.B. befristete Verträge),
der Inhaltsänderung (z.B. Versetzung) oder der Beendigung
(z.B. Kündigung, Aufhebungsvertrag) von Arbeitsverhältnissen
-
Kündigungsschutzklagen
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Betriebsverfassungsrechtliche
Streitigkeiten (z.B. bei Mitbestimmungsfragen)
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Beratung
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Betriebsübergängen
(z.B. sog. Erwerbermodell, Widerspruchsrechte von Arbeitnehmern,
Haftung des alten oder neuen Arbeitgebers für Löhne und Gehälter)
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Lohn-
und Gehaltsfragen
-
Siehe
auch Aktuelles
Die hohe Qualität der Beratung,
der Zuschnitt auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten
wird durch die langjährige Erfahrung sowie die Zusatzqualifikation
„Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen
garantiert. Dies wird von der Rechtsanwaltskammer überwacht.
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